COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2022 – Überblick

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis Februar 2022, deren Höhe, die betroffenen Unternehmen und die finanziellen Belastungen für den Staat.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht beschreibt die gesetzlichen Grundlagen für die Kurzarbeitsbeihilfen, die auf § 13 Abs. 1a AMPFG und § 37b AMSG beruhen.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, gestaffelt nach Bruttoeinkommen (90 % bis € 1.700, 85 % bis € 2.685, 80 % darüber).
  • Arbeitgeber*innen bekommen vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die ihre Mehrkosten deckt; seit Phase 5 (ab 01.07.2021) wird diese Beihilfe um 15 % gekürzt, außer für besonders betroffene Unternehmen.
  • Bis Ende Februar 2022 wurden insgesamt € 9,398 Mrd. an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung (inkl. offener Verpflichtungen) beträgt € 11,383 Mrd.
Relevante Medienberichte
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