Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz informiert über die Verwendung von Mitteln aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds im März 2022, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug aufrechtzuerhalten. Im März wurden 84 390,63 € ausgezahlt, hauptsächlich für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im Finanzjahr 2022 wurden dem Unternehmensbereich 13 insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds zugewiesen.
- Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
- Im März 2022 wurden 84 390,63 € ausgezahlt – ausschließlich für gerichtsbezogene Kosten wie Reinigung, PCR‑Tests und Desinfektionsmittel.
- Bisher gab es im Jahr 2022 keine zentrale Beschaffung; die Maßnahmen konzentrieren sich auf den Einkauf von Schutzausrüstung und die Durchführung bzw. Anschaffung von Tests.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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