Zusammenfassung
Der Bericht gibt Auskunft über den Non‑Profit‑Organisationen Unterstützungsfonds, der seit 2020 wegen COVID‑19 finanzielle Zuschüsse an gemeinnützige, kirchliche Organisationen und Feuerwehren leistet. Bis März 2022 wurden rund 715 Mio. € an über 23 000 Einrichtungen ausgezahlt.einfache Mehrheit XXVII 09.06.2022
Bericht
Gesundheit
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der NPO‑Unterstützungsfonds wurde 2020 eingerichtet, um gemeinnützige, kirchliche Organisationen und freiwillige Feuerwehren, die durch COVID‑19 wirtschaftlich geschädigt wurden, finanziell zu unterstützen.
- Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erlässt zusammen mit dem Landwirtschafts‑Minister Verordnungen (NPO‑Richtlinienverordnung), die die genaue Abwicklung der Förderungen regeln.
- Förderperioden und Antragsfristen: Q2/Q3 2020 (01.04.–30.09.2020, Antrag bis 31.12.2020), Q4 2020 (01.10.–31.12.2020, Antrag 05.03.–15.05.2021), H1 2021 (01.01.–30.06.2021, Antrag 08.07.–15.10.2021) und Q4 2021 (01.10.2021–31.12.2022, Antrag 21.02.–30.04.2022).
- Fördermodalitäten: regulärer Zuschuss, Lockdown‑Zuschuss für von Maßnahmen betroffene Vereine, Struktursicherungsbeitrag (bis zu 7 % der Vorjahreseinnahmen, später 5 % bzw. 10 % je Periode) und ein optionaler COVID‑19‑Testzuschuss bis 12 000 €.
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Relevante Medienberichte
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