COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2022 – Überblick und Kosten

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von Januar 2020 bis März 2022, deren Höhe, Verteilung und finanzielle Belastung für den Staat.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht beschreibt das Kurzarbeitsinstrument, bei dem die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird und Arbeitnehmer*innen 80‑90 % ihres Nettoverdienstes erhalten.
  • Unternehmen erhalten vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die die Mehrkosten deckt; Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung.
  • Phase 1 startete am 01.03.2020, Phase 5 begann am 01.07.2021 und reduzierte die Beihilfe um 15 % (auf 85 % des bisherigen Betrags).
  • Besonders betroffene Unternehmen erhielten bis zum 31.03.2022 die volle Beihilfenhöhe, während andere Unternehmen ab Phase 5 nur 85 % bekamen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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