COVID‑19‑Härtefallfonds für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und private Zimmervermietungen – Bericht März 2022

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über den COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen, dessen Förderungen in vier Phasen bis März 2022 insgesamt 150 Mio. € auszahlten.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2022
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde 2020 eingerichtet, um Einkommensverluste in der Land‑ und Forstwirtschaft sowie bei privaten Zimmervermietungen infolge von COVID‑19 zu kompensieren.
  • Förderfähig sind Kleinbetriebe (weniger als 10 Mitarbeitende) mit einem Umsatz‑ bzw. Bilanzverlust von mindestens 30 %–50 % und ohne Insolvenzverfahren.
  • Die Förderungen umfassen einen Einkommensausgleich (80 % des Verlustes), den Comeback‑Bonus (500 € bzw. 1.000 €), den Zusatz‑Bonus (100 € pro Antrag) und den Lockdown‑Umsatzersatz (80 %/50 % des Vorjahresumsatzes).
  • Zusätzlich gibt es Ausfallsboni I‑III, die je nach Phase 15 %–40 % des ermittelten Umsatzverlustes plus einen Mindestbetrag von 100 € bis maximal 15.000 € auszahlen.

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