COVID‑19‑Maßnahmen im Bildungs‑ und Hochschulbereich 2022

Zusammenfassung

Der Bericht beschreibt vier Maßnahmen aus dem COVID‑19‑Krisenfonds: ein Förderstundenpaket für Schulen, regelmäßige PCR‑ und Antigen‑Tests, eine neutrale Semesterregelung für die Studienbeihilfe und einen Notkredit für die ÖMBG.
einfache Mehrheit XXVII 02.06.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ein Förderstundenpaket wird für das Schuljahr 2021/22 bereitgestellt, um Lernrückstände zu verringern; es umfasst durchschnittlich zwei Wochenstunden pro Klasse in Volksschulen und Sekundarstufe I sowie 1,5 Stunden in Mittelschulen und AHS/BMHS.
  • Regelmäßige PCR‑ und Antigen‑Tests werden an allen Schulen durchgeführt, mit wöchentlich drei Testungen pro Standort (mindestens zwei PCR), um das Infektionsgeschehen zu überwachen.
  • Das Sommersemester 2020 wird für die Studienbeihilfe neutralisiert, wodurch betroffene Studierende ein zusätzliches Semester Anspruch auf Beihilfe erhalten; die Mehrkosten werden mit 31,35 Mio. € aus dem Krisenfonds gedeckt.
  • Ein Gesellschafterzuschuss von insgesamt 1,6 Mio. € wird an die ÖMBG gezahlt, um deren Liquidität zu sichern und eine Insolvenz zu verhindern; die erste Rate von 0,5 Mio. € erfolgte im März 2022.
Relevante Medienberichte
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