Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich – Prüfungsbericht 2022
abgestimmt am
31.01.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2016‑2020 die Gewässeraufsicht in Kärnten und Oberösterreich. Es fehlt ein bundeseinheitlicher Standard für Kontrollen, was zu ungleichmäßiger Überwachung, Personalknappheit und lückenhaften Dokumentationen führt. Die Wasserqualität ist insgesamt gut, jedoch zeigen sich Defizite bei hydromorphologischen Zuständen und Restwasser‑Kontrollen.
einfache MehrheitXXVII31.01.2024
Bericht
Wasser
Haushaltskontrolle
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Es fehlt ein bundeseinheitlicher Verordnungsrahmen für Mindeststandards bei Kontrollen, Intervallen und Dokumentation der Gewässeraufsicht.
Die Gewässeraufsicht ist im Wasserrechtsgesetz 1959 geregelt und umfasst Gewässerpolizei, Zustands‑ und Grundwasserüberwachung.
Personelle Ressourcen sind knapp: durchschnittlich 16,9 VZÄ in Kärnten (steigend) und 19,9 VZÄ in Oberösterreich (konstant). Besonders die Ökologische Gewässeraufsicht ist unterbesetzt.
Die Wasserqualität der Fließgewässer ist gut, aber die hydromorphologischen Zustände sind in Oberösterreich (nur 35 % gut) deutlich schlechter als in Kärnten (71 % gut).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.