Follow‑up‑Prüfung zu Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessor*innen
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie gut das Bundesministerium und die Universitäten Innsbruck und Wien frühere Empfehlungen zur Transparenz und Kontrolle von Nebenbeschäftigungen umgesetzt haben. Die Ergebnisse zeigen nur teilweise Umsetzung, mit offenen Lücken bei Betriebsvereinbarungen und der Einbindung von Studienprogrammleitungen.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Das Ministerium hat die Empfehlung zur Schaffung einer gesetzlichen Transparenzregelung nur teilweise umgesetzt; ein konkretes Gesetz fehlt bislang.
Die Universität Innsbruck hat von acht Empfehlungen zwei vollständig, drei teilweise und zwei nicht umgesetzt – insbesondere fehlt eine Betriebsvereinbarung zur Präzisierung des Begriffs „wesentliche dienstliche Interessen“.
Die Universität Wien hat von neun Empfehlungen vier vollständig, eine teilweise und drei nicht umgesetzt; die Einbindung der Studienprogrammleitung in den Meldungsprozess bleibt aus.
Beide Universitäten haben Maßnahmen ergriffen, um Nullmeldungen zu reduzieren; seit 2018 wurden keine neuen Nullmeldungen mehr gemeldet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.