Follow‑up‑Prüfung der Arzneimittelbeschaffung in Salzburger‑ und Tiroler Krankenanstalten
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie gut die Empfehlungen aus seinem Vorbericht zur Arzneimittelbeschaffung in Krankenhäusern von Salzburg und Tirol umgesetzt wurden. Einige Maßnahmen – etwa Lieferengpass‑Meldepflicht und interne Organisationsreformen – sind umgesetzt, während zentrale Punkte wie die gesetzliche Grundlage für Wirkstoffverschreibung und die Einhaltung des Vergaberechts weiterhin fehlen.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Lieferengpass‑Strategie (Meldepflicht und Verbot von Parallelexporten) wurde bereits umgesetzt und erhöht die Versorgungssicherheit.
Die Salzburger Landesapotheke hat ein Unternehmensstatut eingeführt und arbeitet an einem umfassenden Qualitäts‑Management‑System.
Die gesetzliche Grundlage für die Wirkstoffverschreibung fehlt weiterhin, sodass die Vorteile einer Wirkstoff‑basierten Verordnung nicht genutzt werden können.
Bei vielen Beschaffungen über den Schwellenwert von 100 000 EUR wurden keine Ausschreibungen durchgeführt; das Vergaberecht wurde nur teilweise eingehalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.