Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds für bezahlte Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung schwangerer Arbeitnehmer:innen verwendet wurden, um Betreuungspflichten während der Pandemie abzusichern.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Eltern und pflegenden Angehörigen bis zu drei bzw. vier Wochen bezahlte Freistellung, wenn Betreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Entgelts liegt.
- Schwangere Arbeitnehmer:innen, die körpernah arbeiten, können seit 01.01.2020 ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden; das Entgelt wird weitergezahlt und vom Bund an die Krankenkassen erstattet.
- Für das Jahr 2020 wurden 15 Mio. € für die SBZ bereitgestellt, 2021 9,9 Mio. € und 2022 11,8 Mio. €, zusätzlich 30 Mio. € für die Schwangeren‑Freistellung im Jahr 2021.
Dokumente (PDFs)
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