Zusammenfassung
Der Bericht fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen von Jan 2020 bis Apr 2022 zusammen: Definition, Förderhöhe, Phasen, finanzielle Belastung und betroffene Branchen.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit; Beschäftigte erhalten 80‑90 % ihres Nettoentgelts, abhängig vom Bruttoeinkommen.
- Arbeitgeber bekommen von der AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die ihre Mehrkosten deckt, wenn sie eine gültige COVID‑19‑Sozialpartnervereinbarung vorlegen.
- Die Beihilfen wurden in mehrere Phasen eingeteilt; seit Phase 5 (ab 01.07.2021) beträgt die Beihilfenhöhe 85 % des bisherigen Betrags, vorher bis zu 100 % für besonders betroffene Unternehmen.
- Bis April 2022 wurden bereits 9,64 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung (inkl. offener Verpflichtungen) beträgt 11,04 Mrd. €.
Dokumente (PDFs)
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