Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz erklärt, wie im Mai 2022 Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten durch Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht basiert auf der gesetzlichen Vorgabe nach § 3 Abs. 5 des COVID‑19‑Fonds‑Gesetzes, die die Berichterstattung über die Mittelverwendung vorschreibt.
- Im Finanzjahr 2022 wurden insgesamt 4,5 Mio. € für den Justizbereich (UG 13) bereitgestellt; davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
- Die Mittel wurden hauptsächlich für Schutzausrüstung, PCR‑Tests, Desinfektionsmittel und einen Servicevertrag für ein Testgerät verwendet; im Mai 2022 betrugen die Auszahlungen 738.571,75 €.
- Durch diese Maßnahmen soll der Betrieb der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten aufrechterhalten werden, um Rechtssicherheit und Gesundheit von Personal und Beschuldigten zu gewährleisten.
Dokumente (PDFs)
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