Barrierefreie Hochschulen – Prüfung des Rechnungshofs zu Arbeit und Studium mit Behinderung
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof stellt fest, dass die BOKU Wien und die TU Graz die gesetzliche Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung kaum einhalten, was 2020 zu Ausgleichszahlungen von 5,33 Mio. € führte. Unterstützungsangebote, Schulungen und barrierefreie Webseiten sind unzureichend und nur wenig bekannt.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Bericht
Haushaltskontrolle
Hochschulausbildung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Die beiden geprüften Universitäten erfüllen die Behinderteneinstellungspflicht kaum – im Jahr 2020 betrug die Besetzungsquote nur 13 % (BOKU) bzw. 31 % (TU Graz).
Durch die Nicht‑Erfüllung der Quote mussten die Universitäten im Jahr 2020 insgesamt 5,33 Mio. € an Ausgleichstaxen zahlen.
Unterstützungsstellen für Studierende mit Behinderung existieren, werden aber von nur etwa 10 % der betroffenen Studierenden wahrgenommen.
Barrierefreie Schulungen (z. B. zu barrierefreier Dokumentenerstellung) werden an der BOKU nur freiwillig angeboten, an der TU Graz erst seit 2021 geplant.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.