COVID‑19‑Fonds: Sonderbetreuungszeit & Freistellung für Schwangere (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht erklärt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2022 Sonderbetreuungszeit und Sonderfreistellung für Schwangere finanzierte, um Arbeitnehmer*innen bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen oder hohem Infektionsrisiko zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen mit Kindern bis 14 Jahre oder pflegenden Angehörigen, bei geschlossenen Betreuungseinrichtungen bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt zu werden, während das Gehalt weitergezahlt wird.
  • Arbeitgeber erhalten für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund, deren Höhe je nach Phase variiert (ein Drittel, Hälfte oder 100 % des Entgelts) und bis zur ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist.
  • Schwangere Arbeitnehmerinnen, die körpernah arbeiten, können ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden; Arbeitgeber zahlen weiter und erhalten eine Erstattung vom Bund über die Krankenkassen.
  • Der Fonds stellte insgesamt rund 66 Millionen Euro bereit (15 Mio. € für 2020, 9,9 Mio. € für 2021, 11,8 Mio. € für 2022 für SBZ und 30 Mio. € für die Sonderfreistellung Schwangere).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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