COVID‑19‑Kurzarbeitsbeihilfen 2020‑2022 – Überblick und Finanzdaten

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsregelungen von März 2020 bis Mai 2022 zusammen: Arbeitnehmer*innen erhielten 80‑90 % ihres Nettoeinkommens, Unternehmen bekamen eine staatliche Beihilfe, und insgesamt wurden rund € 10,7 Mrd. dafür ausgegeben.
einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Gesetzgeber hat mit dem AMPFG die rechtliche Grundlage für die Kurzarbeitsbeihilfen geschaffen.
  • Unternehmen erhalten vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe nach § 37b AMSG, die die Mehrkosten deckt.
  • Die Nettoersatzrate für Arbeitnehmer*innen beträgt 90 % bei einem Bruttoeinkommen bis € 1.700, 85 % bis € 2.685 und 80 % darüber.
  • Für besonders betroffene Unternehmen war bis zum 31.03.2022 eine volle Beihilfenhöhe von 100 % möglich; danach gilt nur noch 85 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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