Zusammenfassung
Der Bericht fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsregelungen von März 2020 bis Mai 2022 zusammen: Arbeitnehmer*innen erhielten 80‑90 % ihres Nettoeinkommens, Unternehmen bekamen eine staatliche Beihilfe, und insgesamt wurden rund € 10,7 Mrd. dafür ausgegeben.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber hat mit dem AMPFG die rechtliche Grundlage für die Kurzarbeitsbeihilfen geschaffen.
- Unternehmen erhalten vom AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe nach § 37b AMSG, die die Mehrkosten deckt.
- Die Nettoersatzrate für Arbeitnehmer*innen beträgt 90 % bei einem Bruttoeinkommen bis € 1.700, 85 % bis € 2.685 und 80 % darüber.
- Für besonders betroffene Unternehmen war bis zum 31.03.2022 eine volle Beihilfenhöhe von 100 % möglich; danach gilt nur noch 85 %.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.