Zusammenfassung
Der Bericht untersucht das aktuelle System der Qualitätssicherung im ambulanten ärztlichen Bereich, identifiziert Lücken bei Ergebnis‑ und Patientenzentrierung und fordert eine übergeordnete Strategie sowie stärkere Governance.einfache Mehrheit XXVII 05.10.2022
Bericht
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber hat die Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich über das Ärztegesetz und die QS‑VO verankert.
- Die QS‑VO erlaubt die Erhöhung der Stichprobengröße für Validitätsprüfungen (derzeit ca. 7 % → Ziel ≈ 10 %).
- Die ÖQMED betreibt das Qualitätsregister und den Wissenschaftlichen Beirat, die für die Selbstevaluierung zuständig sind.
- Alle niedergelassenen Ärzt*innen müssen jährlich eine Selbstevaluierung nach den QS‑VO‑Kriterien durchführen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.