Rechnungshof‑Prüfung der wohnrechtlichen Schlichtungsstellen (Innsbruck & Salzburg)
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Bericht des Rechnungshofs prüft die wohnrechtlichen Schlichtungsstellen in Innsbruck und Salzburg. Er stellt lange Verfahrensdauern, fehlende Vertretung bei Abwesenheiten und uneinheitliche Kostenstrukturen fest und gibt zahlreiche Reformempfehlungen.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Bericht
Wohnungspolitik
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Schlichtungsstellen sind niederschwellige Einrichtungen, die Streitigkeiten im Wohnrecht außergerichtlich lösen und damit Gerichte entlasten sollen.
In Innsbruck und Salzburg dauern viele Verfahren deutlich länger als die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten.
Die Personalkosten der Schlichtungsstellen werden vollständig von den Kommunen getragen; Verwaltungsabgaben werden nur in Salzburg erhoben, nicht aber in Innsbruck.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Einrichtung von Schlichtungsstellen sind sehr allgemein und lassen viel Interpretationsspielraum, wodurch keine einheitlichen Schwellenwerte für die Notwendigkeit existieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.