Zusammenfassung
Der 2021‑Bericht zum Flughafenentgeltegesetz (FEG) beschreibt, welche österreichischen Flughäfen dem Gesetz unterliegen, wie die Gebühren für 2022 angepasst wurden und welche neuen Regelungen (z. B. COVID‑19‑Sonderklausel, Lärmschutz‑Differenzierung) eingeführt wurden.einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Bericht
Luftverkehr
Schwerpunkte
- Das Flughafenentgeltegesetz (FEG) gilt für alle österreichischen Flughäfen, die im Vorjahr mehr als 100 000 Passagiere befördert haben.
- Im Jahr 2021 unterlagen die Flughäfen Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz dem FEG; Linz und Klagenfurt fielen wegen zu geringer Passagierzahlen nicht darunter.
- Die letzte Gesetzesänderung (08.07.2021) führte neue Differenzierungskriterien nach Standort und Lärmschutz ein und passte das Genehmigungsverfahren an EU‑Recht an.
- Die PRM‑Umlage wird nach der EU‑Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vollständig nach dem Vollkostenprinzip berechnet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.