COVID‑19‑Härtefallfonds für Landwirtschaft & Privatzimmer – Juni 2022‑Report

Zusammenfassung

Der Juni‑2022‑Bericht erklärt, wie der Härtefallfonds seit 2020 Land‑ und Forstbetriebe sowie private Zimmervermietungen wegen COVID‑19 unterstützt, welche Förderinstrumente es gibt und dass bis zum Stichtag rund 158 Mio. € ausgezahlt wurden.
einfache Mehrheit XXVII 06.10.2022
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Wirtschaft
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Härtefallfonds wurde nach § 1 Abs. 5 des Härtefallfondsgesetzes eingerichtet, um Betriebe in Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen während der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Förderungen umfassen Zuschüsse zu Einkunftsverlusten, Comeback‑ und Zusatzbonus sowie einen Lockdown‑Umsatzersatz für besonders betroffene Betriebe.
  • Die Fördervoraussetzungen verlangen u. a. eine De‑minimis‑Obergrenze von 200 000 € (Land‑/Forstwirtschaft) bzw. 20 000 € (Agrarsektor), weniger als zehn Vollzeit‑Mitarbeiter und einen Umsatz‑ oder Bilanzverlust von mindestens 30 %–50 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Die Verwaltung der Anträge erfolgt online über die Agrarmarkt‑Austria (AMA), die die Unterlagen prüft, stichprobenartig kontrolliert und die Auszahlung in mehreren Schritten vornimmt.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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