Zusammenfassung
Der Bericht fasst die COVID‑19‑Kurzarbeitsmaßnahmen von März 2020 bis Juni 2022 zusammen. Arbeitnehmer erhielten 80‑90 % ihres Nettoverdienstes, während Arbeitgeber eine staatliche Kurzarbeitsbeihilfe bekamen. Insgesamt wurden rund €9,75 Mrd. ausgezahlt, die gesamte Budgetbelastung liegt bei etwa €10,46 Mrd.einfache Mehrheit XXVII 27.09.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.03.2020 Außer Kraft ab 30.06.2022
- Der Bericht gibt einen Überblick über die Kurzarbeitsregelungen, die von März 2020 bis Juni 2022 galten.
- Arbeitnehmer erhalten während Kurzarbeit 80‑90 % ihres Nettoentgelts, abhängig vom Bruttogehalt vor Kurzarbeit.
- Arbeitgeber bekommen von der AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe, die zunächst die vollen Mehrkosten deckte und ab Phase 5 auf 85 % gekürzt wurde.
- Eine Sonderregelung für besonders betroffene Betriebe gewährte bis 31.03.2022 100 % Beihilfe.
Dokumente (PDFs)
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