Zusammenfassung
Der Bericht gibt einen Überblick über den vom 7. Juli 2020 eingerichteten Überbrückungsfonds für freischaffende Künstler*innen, dessen Ziel es ist, Einkommensausfälle wegen COVID‑19 zu kompensieren. Er beschreibt die Anspruchsvoraussetzungen, die Höhe der Förderungen (bis zu 10.000 €) und liefert statistische Daten zu Anträgen, Auszahlungen und Rückzahlungen bis Juli 2022.einfache Mehrheit XXVII 17.10.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler eingerichtet.
- Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erließ gemeinsam mit dem Bildungsminister eine Richtlinie zur Abwicklung der Förderungen, die am 8. Juli 2020 in Kraft trat.
- Die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) ist für die Auszahlung und Verwaltung des Fonds zuständig.
- Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Stichtag (z. B. 13. März 2020) in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und eine durch COVID‑19 verursachte wirtschaftliche Notlage nachweisen können.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.