COVID‑19‑Fonds‑Verwendung im Justizsektor – Juli 2022

Zusammenfassung

Der Juli‑2022‑Bericht des Justizministeriums beschreibt die Verwendung von COVID‑19‑Fonds‑Mitteln für Schutzausrüstung und Testgeräte, um den Betrieb der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Straf‑ und Maßnahmenvollzugs sicherzustellen.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Bericht basiert auf dem COVID‑19‑FondsG (§ 3 Abs. 5) und gibt Auskunft über die Mittelverwendung im Juli 2022.
  • Für Gerichte und Staatsanwaltschaften wurden 75.140,70 € für 504.300 FFP2‑Masken am 31.05.2022 bestellt.
  • Im Straf‑ und Maßnahmenvollzug wurde ein Servicevertrag über ein Testgerät (6.303,00 €) mit Cepheid GmbH abgeschlossen; die Leistung läuft vom 17.04.2022 bis 16.04.2023.
  • Durch diese Beschaffungen konnten im Juli 2022 insgesamt 108.213,27 € ausgezahlt werden, um den Betrieb der Justiz trotz Pandemie aufrechtzuerhalten.
Relevante Medienberichte
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