Finanzzielsteuerung im Gesundheitswesen – Prüfung und Handlungsempfehlungen
abgestimmt am
14.10.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das 2013 eingeführte Finanzzielsteuersystem im Gesundheitswesen und stellte fest, dass die Zielvorgaben zwar die Ausgaben an das BIP‑Wachstum koppeln, aber durch fehlende Transparenz, einheitliche Ziele trotz regionaler Unterschiede und unklare Verteilung des Dämpfungseffekts ihre Wirksamkeit einschränken.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Bericht
Gesundheit
Haushaltskontrolle
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Das System soll die öffentlichen Gesundheitsausgaben an das nominale BIP‑Wachstum koppeln und jährliche Ausgabenzuwächse begrenzen.
Für die zweite Zielsteuerungsperiode 2017‑2021 wurden Ausgabenobergrenzen auf Basis veralteter Daten festgelegt, was die Zielrealität gefährdet.
Der Ausgabendämpfungseffekt von rund 2,058 Mio. EUR wurde auf die Länder verteilt, jedoch ohne festgelegte, nachvollziehbare Kriterien.
Operative Ziele (z. B. Reduktion der präoperativen Verweildauer) gelten einheitlich für alle Länder, obwohl deren Ausgangslage stark variiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.