COVID‑19‑Förderungen für Kunst‑ und Kultursektor – Rechnungshof‑Analyse
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die COVID‑19‑Hilfen für Kunstschaffende und Kulturvermittler*innen und stellte fest, dass rund 200 Mio. € über drei Programme verteilt wurden, jedoch Datenlücken, unklare Förderkriterien und unterschiedliche Anrechnungsregeln das System ineffizient machten.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die drei Förderinstrumente (COVID‑19‑Fonds, Überbrückungsfinanzierung und Härtefallfonds) haben zusammen rund 200 Mio. € an nicht‑rückzahlbaren Zuschüssen bereitgestellt.
Die Datenbasis für die Zielgruppe war unzureichend; weder die genaue Anzahl der Kunstschaffenden noch deren Einkommenssituation konnten präzise erfasst werden.
Unklare Definitionen von „wirtschaftlich signifikante Bedrohung“ führten zu unterschiedlichen Auslegungen in den drei Fonds und erschwerten die Kontrolle.
Beim Wechsel zwischen den Fonds wurden Mittel unterschiedlich angerechnet; ein Wechsel vom COVID‑19‑Fonds zum Härtefallfonds musste angerechnet werden, nicht jedoch zum Überbrückungsfonds.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.