Reform des österreichischen Disziplinarwesens für Bundesbedienstete
abgestimmt am
23.09.2020
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das Disziplinarwesen von vier Bundesministerien und empfahl eine zentrale Disziplinarbehörde, einheitliche Meldungen von Ermahnungen und einen abgestuften Sanktionenkatalog für Vertragsbedienstete.
einfache MehrheitXXVII23.09.2020
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Rechnungshof empfiehlt, ein zentrales Disziplinarverfahren für alle Bundesbehörden einzurichten, um Qualität und Kostentransparenz zu erhöhen.
Vorgesetzte sollen verpflichtet werden, erteilte Belehrungen und Ermahnungen an die zuständige Dienstbehörde bzw. Personalstelle zu melden.
Ein abgestuftes Sanktionenkatalog für Vertragsbedienstete soll eingeführt werden, damit auch bei Bagatellverstößen klare Maßnahmen möglich sind.
Die Zahl der Disziplinarverfahren variiert stark zwischen den Ministerien; das Innenministerium nutzt die Verfahren am häufigsten, das Bildungsministerium am wenigsten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.