Telework implementation in Austrian federal ministries
abgestimmt am
24.05.2023
Zusammenfassung
Der Bericht des Rechnungshofs bewertet die Einführung von Telearbeit in sechs Bundesministerien. Vor der Pandemie war Telearbeit nur für wenige Beschäftigte möglich; seit 2021 gelten neue Regelungen, die regelmäßige und anlassbezogene Telearbeit klar regeln und eine Aufwandsentschädigung für private Geräte vorsehen. Der Bericht weist Unterschiede in den ministerialen Richtlinien, IT‑Sicherheitslücken und offene Fragen zum Fahrtkostenzuschuss auf.
einfache MehrheitXXVII24.05.2023
Bericht
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Seit Juli 2021 gelten neue gesetzliche Regelungen, die regelmäßige und anlassbezogene Telearbeit klar definieren und eine Aufwandsentschädigung für private Geräte einführen.
Die Mitwirkung des Dienststellenausschusses ist für jede Anordnung/Vereinbarung von Telearbeit weiterhin verpflichtend, weil das Gesetz nicht angepasst wurde.
Der Fahrtkostenzuschuss muss bei regelmäßiger Telearbeit neu bewertet werden, weil die Wegstrecke zwischen Wohnung und Dienststelle nicht mehr regelmäßig zurückgelegt wird.
Die IT‑Sicherheitsmaßnahmen sind in den Ministerien unterschiedlich umgesetzt; fehlende Zwei‑Faktor‑Authentifizierung und offene USB‑Ports erhöhen das Risiko von Datenverlusten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.