Zusammenfassung
Der Bericht der Behindertenanwaltschaft für 2021 beschreibt die Beratung von Menschen mit Behinderungen, die Bearbeitung von 754 Fällen und zahlreiche Initiativen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Gesetzgebung und Vernetzung – trotz pandemiebedingter Einschränkungen.einfache Mehrheit XXVII 03.11.2022
Bericht
Frau
Gleichbehandlung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Die Behindertenanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die sich nach dem Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) oder dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) diskriminiert fühlen, und kann dafür Sprechstunden und Sprechtage im ganzen Land abhalten.
- Im Jahr 2021 wurden 754 Fälle protokolliert – durchschnittlich 63 Klient:innen pro Monat – die Themen Arbeit, Bildung, Barrierefreiheit und Wohnen umfassten.
- Die Anwaltschaft pflegte intensive Vernetzungsarbeit mit Bundesministerien, NGOs, internationalen Gremien und lokalen Behörden, um Anliegen von Menschen mit Behinderungen zu koordinieren und politisch zu verankern.
- Durch Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen (z. B. Ökosozial‑Steuerreform, Sterbeverfügungs‑Gesetz) brachte die Anwaltschaft Einfluss auf die Weiterentwicklung des Behinderten‑Gleichstellungsrechts.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.