Zusammenfassung
Der Bericht fasst die Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis August 2022 zusammen: gesetzliche Grundlagen, Ersatzraten, Phasen der Pandemie‑Kurzarbeit und finanzielle Gesamtausgaben von rund 10 Mrd. €.einfache Mehrheit XXVII 29.11.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bericht stützt sich auf das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz (AMPFG) und die Kurzarbeitsbeihilfe‑Verordnung (AMSG).
- Kurzarbeit wird mit einer Netto‑Ersatzrate von 80 % bis 90 % des bisherigen Nettoeinkommens unterstützt, gestaffelt nach Bruttoeinkommen.
- Die Beihilfen wurden in mehreren Phasen gewährt; Phase 1 begann am 2020‑03‑01, Phase 5 endete am 2022‑06‑30, und die Übergangsphase läuft vom 2022‑07‑01 bis 2022‑12‑31.
- Bis August 2022 wurden insgesamt 9,79 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt; die gesamte Budgetbelastung liegt bei etwa 10,18 Mrd. €.
Dokumente (PDFs)
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