Prüfung des Förderprogramms für Fern‑ und Kälteleitungsbau
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das Förderprogramm für den Fern‑ und Kälteleitungsbau (2009‑2020) und stellte fest, dass es zwar erhebliche CO₂‑Einsparungen erzielte, jedoch durch unklare Vertragsbedingungen und unregelmäßige Mittelbereitstellung zu langen Bearbeitungszeiten und einer wachsenden Warteliste führte.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Bericht
Umwelt
Energie
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Gesetzgeber hat mit dem Wärme‑ und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG) ein Fördersystem eingerichtet, das jährlich bis zu 60 Mio. € bereitstellt.
Der Abwicklungsvertrag mit der AWISTA GmbH regelte die Förderabwicklung, ließ jedoch die Höhe der Vergütung und Sonderleistungen zu Interpretationsspielräumen offen.
Durch die unregelmäßige Bereitstellung von Fördermitteln entstanden lange Bearbeitungszeiten; bis Ende 2020 war eine Warteliste von 169 Anträgen vorhanden.
Im Juli 2021 wurde das WKLG‑Fördersystem rückwirkend in das Umweltförderungsgesetz überführt, wodurch die bisherigen Förderanträge weiter bearbeitet werden mussten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.