Kurzarbeitsbeihilfen während der COVID‑19‑Krise (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der Bericht fasst die Kurzarbeitsbeihilfen in Österreich von März 2020 bis September 2022 zusammen. Er erklärt die verschiedenen Phasen, die Nettoersatzraten, die Gesamtausgaben von rund €10 Mrd. und die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer.
einfache Mehrheit XXVII 29.11.2022
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Bericht basiert auf § 13 Abs. 1a AMPFG und gibt einen Überblick über die Kurzarbeitsbeihilfen von März 2020 bis September 2022.
  • Arbeitgeber erhalten eine Kurzarbeits‑Beihilfe nach § 37b AMSG, die die durch Kurzarbeit entstehenden Mehrkosten deckt.
  • Für die Übergangsphase ab 1. Juli 2022 wurde § 37b Abs. 7 AMSG eingeführt, um das Kurzarbeitsmodell bis Ende 2022 zu verlängern.
  • Die Nettoersatzrate beträgt 90 % bei einem Bruttoeinkommen bis € 1.700, 85 % zwischen € 1.700 und € 2.685 und 80 % darüber.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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