COVID‑19‑Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstler*innen (2020‑2022)

Zusammenfassung

Der im Juli 2020 eingerichtete Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung von selbständigen Künstler*innen unterstützte während der COVID‑19‑Krise mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 10 000 €; das Programm lief bis April 2022, verteilte insgesamt rund 157 Mio. € an etwa 10 000 Personen.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2022
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 per Gesetzesbeschluss eingerichtet, um Künstler*innen in der COVID‑19‑Krise zu unterstützen.
  • Förderberechtigt waren Künstler*innen, die zum Stichtag 13. März 2020 in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und nachweisen konnten, dass sie durch COVID‑19 wirtschaftlich notleidend waren.
  • Die maximale Fördersumme betrug zunächst 6 000 €, wurde am 7. Oktober 2020 auf 10 000 € erhöht; zusätzlich wurden Lockdown‑Kompensationen von 1 300 € (später 2 000 €) gewährt.
  • Das Jahresbudget des Fonds wurde 2020 von 90 Mio. € auf 110 Mio. €, 2021 auf bis zu 150 Mio. € und 2022 auf 175 Mio. € erhöht, um die steigende Nachfrage zu decken.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.