Rechnungshof‑Prüfung: Umsetzung der UN‑Agenda 2030 in Österreich
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2017 die Umsetzung der UN‑Agenda 2030 in Österreich und stellte fest, dass die meisten Ministerien die SDGs nur lose berücksichtigen. Er empfiehlt ein zentrales Lenkungsgremium, systematische Bestands‑ und Lückenanalysen, einen gesamtstaatlichen Umsetzungsplan und eine zentrale Informationsplattform.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Bericht
Vereinte Nationen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Der Rechnungshof empfiehlt, die interministerielle Arbeitsgruppe zu einem nationalen Lenkungsgremium auszubauen, damit eine einheitliche Steuerung der Agenda 2030 gewährleistet wird.
Die SDGs sollten analog zum Gleichstellungs‑Ziel in den Wirkungszielen des Bundeshaushalts verankert werden.
Eine systematische, gesamtstaatliche Bestands‑ und Lückenanalyse ist erforderlich, um die vorhandenen Maßnahmen zu prüfen und fehlende Aktivitäten zu identifizieren.
Ein einheitliches, ressortübergreifendes Online‑Portal (z. B. www.sdg.gv.at) sollte eingerichtet werden, um Informationen zu den SDGs zentral und barrierefrei bereitzustellen.
Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34
Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Reihe BUND 2018/34
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