Zusammenfassung
Der Bericht des Justizministeriums für Oktober 2022 beschreibt, wie Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenfonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten durch Beschaffung von Schutzausrüstung, Tests und Impfungen aufrechtzuerhalten.einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2022 Außer Kraft ab 31.10.2022
- Im Haushaltsplan 2022 wurden insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Fonds für den Justizbereich (UG 13) bereitgestellt.
- Davon flossen 2,34 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € in Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
- Im Oktober 2022 wurden 74.607,88 € ausgezahlt – 50.238,89 € für Justizanstalten und 24.368,99 € für Gerichte, hauptsächlich für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Reinigung und Testungen.
- Zentrale Beschaffungen umfassten 504.300 FFP2‑Halbmasken (Bestellung 31.05.2022, Zahlung 67.626,63 €) und 5.120 einzeln verpackte FFP2‑Masken (Bestellung 04.10.2022, Zahlung 1.018,88 €).
Dokumente (PDFs)
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