COVID‑19‑Härtefallfonds für Landwirtschaft & private Vermietungen – Oktober 2022

Zusammenfassung

Der Bericht gibt einen Überblick über den COVID‑19‑Härtefallfonds für Land‑ und Forstwirtschaft sowie private Zimmervermietungen. Er beschreibt die vier Förderphasen, die verschiedenen Zuschüsse und die Gesamtauszahlung von rund 161 Mio. € bis Oktober 2022.
einfache Mehrheit XXVII 15.03.2023
Bericht
Tourismus
Wirtschaft
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.03.2020
  • Der Härtefallfonds wurde im März 2020 als Sonderrichtlinie eingeführt und seitdem in vier Auszahlungsphasen erweitert.
  • Förderungen umfassen einen Einkommensausgleich (80 % des Umsatzverlustes), einen Comeback‑Bonus von 500 €, einen Zusatzbonus von 100 € und einen Lockdown‑Umsatzersatz (80 % bzw. 50 % des Vorjahresumsatzes).
  • Die Fördervoraussetzungen verlangen u. a. eine De‑minimis‑Obergrenze, weniger als zehn Beschäftigte und einen Umsatzrückgang von mindestens 30 %.
  • Bis zum Stichtag 31. Oktober 2022 wurden insgesamt 61.790 Anträge gestellt, davon 49.376 bewilligt (ca. 80 %).
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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