Rechnungshof‑Bericht: Drohnen in der zivilen Luftfahrt (2020)
abgestimmt am
20.01.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte 2013‑2017 die Verwaltung ziviler Drohnen, stellte eine geringe Genehmigungsquote (≈ 7 %), lange Bearbeitungszeiten und fehlende Kontrollen fest und gab zahlreiche Empfehlungen zur rechtlichen und technischen Verbesserung.
einfache MehrheitXXVII20.01.2021
Bericht
Luftverkehr
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Nur etwa 7 % der drohnenpflichtigen Geräte besitzen eine behördliche Bewilligung; die Mehrheit fliegt ohne Genehmigung.
Bearbeitungszeiten bei Austro Control überschreiten häufig 120 Tage, in Einzelfällen bis zu 640 Tage.
Die Gebühren für Erst‑ und Wiederbewilligungen betragen seit 2018 je 330 EUR; die Einnahmen überstiegen ab 2017 die Aufwendungen.
Die aktuelle Rechtslage definiert Drohnen nach ihrer Nutzung, nicht nach Gewicht oder Leistung, was zu Rechtsunsicherheit führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.