Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt den von 2020 bis 2022 bestehenden Fonds, der selbständigen Künstler*innen wegen COVID‑19 finanzielle Unterstützung bot. Er enthält Angaben zu gesetzlichen Grundlagen, Förderbedingungen, Auszahlungsvolumen und statistischen Ergebnissen.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Bericht
Kunst
Gesundheit
Kulturpolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde am 7. Juli 2020 durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler eingerichtet.
- Die Zuständigkeit für die Auszahlung liegt beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
- Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist die Abwicklungsstelle für die Anträge und Auszahlungen.
- Förderfähig waren selbständige Künstler*innen, die zum 13. März 2020 in der SVS pflicht- oder freiwillig versichert waren und durch COVID‑19 eine wirtschaftliche Notlage erlitten hatten.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.