COVID‑19‑Fonds: Aufrechterhaltung des Justizbetriebs im November 2022

Zusammenfassung

Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz beschreibt, wie im November 2022 Mittel aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds eingesetzt wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten durch Beschaffung von Schutzausrüstung, Tests und Impfungen aufrechtzuerhalten. Insgesamt wurden 128.556,21 € ausgezahlt, wobei ein Großteil für FFP2‑Masken und Testgeräte verwendet wurde.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Für das Haushaltsjahr 2022 wurden der Untergruppe 13 insgesamt 4,5 Mio. € zugewiesen, davon 2,34 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 2,16 Mio. € für Gerichte und Staatsanwaltschaften.
  • Im November 2022 wurden insgesamt 128.556,21 € aus dem Fonds ausgezahlt (103.871,46 € für Justizanstalten, 24.684,75 € für Gerichte).
  • Im Mai 2022 wurden 504.300 FFP2‑Halbmasken (Bestellung 31.05.2022, Zahlung 67.626,63 €) und im Oktober 2022 weitere 5.120 einzeln verpackte FFP2‑Masken (Zahlung 1.018,88 €) beschafft.
  • Für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug wurde ein Servicevertrag für ein Testgerät abgeschlossen (Bestellung April 2021, Laufzeit 17.04.2022‑16.04.2023, Kosten 6.303,00 €).
Relevante Medienberichte
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