Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Kurzarbeitsregelungen von 2020‑2022, bei denen Arbeitnehmer*innen bis zu 90 % ihres Nettoverdienstes erhalten und Unternehmen Beihilfen nach § 37b AMSG bekommen. Insgesamt wurden rund 9,8 Mrd. € ausgezahlt, 1,3 Mio. Personen waren betroffen.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Bericht fasst die Kurzarbeitsmaßnahmen von März 2020 bis Dezember 2022 zusammen, die auf Grundlage des Arbeitsmarktpolitik‑Finanzierungsgesetzes (AMPFG) durchgeführt wurden.
- Arbeitgeber*innen erhalten eine Kurzarbeitsbeihilfe nach § 37b AMSG, die die durch Kurzarbeit entstehenden Mehrkosten teilweise deckt.
- Die Netto‑Ersatzrate für Arbeitnehmer*innen liegt je nach Bruttoeinkommen zwischen 80 % und 90 % des bisherigen Nettoverdienstes.
- In Phase 5 (bis 30.06.2022) wurde die Beihilfenhöhe um 15 % gekürzt; besonders betroffene Unternehmen konnten bis 31.03.2022 weiterhin 100 % erhalten.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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