Rechnungshof‑Check: Schwachstellen im Bundesverwaltungsgericht
abgestimmt am
05.07.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof kritisiert das Bundesverwaltungsgericht wegen fehlender Personal‑Kennzahlen, hoher Rückstände bei Altverfahren und überwiegend papierbasierter Akten; er fordert automatisierte Aktenübermittlung, statistisch fundierte Personalplanung und eine stärkere Qualitäts‑ sowie Compliance‑Kontrolle.
einfache MehrheitXXVII05.07.2024
Bericht
Haushaltskontrolle
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Das BVwG hat keinen statistisch fundierten Personal‑Bedarfsplan; es wird derzeit nur ein Erfahrungswert von ca. 140 Verfahren pro Richter pro Jahr verwendet.
Der Rechnungshof fordert die Einführung einer gesicherten Schnittstelle, um elektronische Akten vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl automatisiert an das BVwG zu übermitteln.
Nur 37 % der Verfahren wurden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten abgeschlossen; 37 % dauerten mehr als zwei Jahre.
Es gibt keine eigenständige Innere Revision im BVwG – die Aufsicht erfolgt momentan über den Präsidenten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.