Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 die Sonderbetreuungszeit für Eltern und pflegende Angehörige sowie eine Sonderfreistellung für schwangere Beschäftigte finanzierte. Arbeitgeber erhalten Erstattungen, die je nach Phase zwischen einem Drittel und 100 % des Lohns liegen.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderung betreuen, für bis zu drei bzw. vier Wochen freigestellt zu werden, während das Gehalt weitergezahlt wird.
- Der Arbeitgeber erhält für die fortgezahlten Löhne eine Erstattung vom Bund; die Höhe variiert je nach Phase (ein Drittel bis 100 % des Entgelts) und ist auf die monatliche ASVG‑Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
- Es wurden sieben Phasen definiert, die unterschiedliche Erstattungsquoten und maximale Freistellungsdauern festlegen (z. B. Phase 4: 100 % Erstattung für bis zu vier Wochen).
- Schwangere Beschäftigte in körpernahen Berufen konnten ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden; Arbeitgeber zahlen weiter und erhalten eine Kostenerstattung über die Krankenkassen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.