Rechnungshof‑Prüfung des COMET‑Forschungsförderprogramms
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte das COMET‑Programm (2007‑2016) mit einem Fördervolumen von 1,67 Mrd. EUR, bewertete die rechtlichen Grundlagen, Organisation, Finanzierung, Controlling und Zielerreichung und gab zahlreiche Empfehlungen zur Transparenz, Kostenkontrolle und Konfliktvermeidung.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Bericht
Wirtschaft
Wissenschaften
Haushaltskontrolle
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das COMET‑Programm hat von 2007 bis 2016 insgesamt rund 1,67 Mrd. EUR an förderfähigen Gesamtkosten erfasst; die Bundesmittel betrugen ca. 647 Mio. EUR, wovon bis März 2017 etwa 387 Mio. EUR ausgezahlt wurden.
Die Abwicklungskosten der FFG lagen mit durchschnittlich 1,16 Mio. EUR pro Jahr (2,6 % der Fördermittel) deutlich unter dem vertraglich zulässigen Höchstwert von 5 %.
Mehrere Jurymitglieder hatten gleichzeitig Leitungsfunktionen bei Unternehmenspartnern der geförderten COMET‑Zentren, was potenzielle Befangenheit erzeugt und die Unabhängigkeit des Auswahlverfahrens gefährdet.
Aufträge an externe Dienstleister (CDG, FWF) wurden im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Ausschreibung vergeben; der Rechnungshof empfiehlt künftig Werkverträge vor Leistungsbeginn zu unterzeichnen und transparent zu dokumentieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.