Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds von 2020 bis 2023 Eltern und pflegenden Angehörigen sowie schwangeren Beschäftigten bezahlte Freistellungen ermöglichte, um Betreuungspflichten trotz Pandemie zu erfüllen.einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) erlaubt Eltern und pflegenden Angehörigen eine bezahlte Freistellung von bis zu drei bzw. vier Wochen, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen wegen COVID‑19 geschlossen sind.
- Arbeitgeber erhalten vom Bund eine Erstattung des fortgezahlten Entgelts, gestaffelt nach sieben Phasen – von einem Drittel bis zu 100 % des Lohns.
- Die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen mit körperkontaktintensiven Tätigkeiten gilt von 01.01.2020 bis 30.06.2022 und umfasst volle Lohnfortzahlung sowie Erstattung über die Krankenkassen.
- Seit dem 01.07.2022 erhalten nur noch Frauen, die bereits am 01.07.2022 schwanger waren, die Sonderfreistellung – der Leistungsumfang wurde damit reduziert.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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