Investitionen von Oberösterreich & Steiermark – Prüfung und Handlungsempfehlungen
abgestimmt am
20.09.2023
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Investitionstätigkeit von Oberösterreich und Steiermark (2016‑2021) und stellte fest, dass beide Länder seit 2020 das Drei‑Komponenten‑Haushaltsrecht nutzen, aber ihre Ausgaben rückläufig sind, während Kapitaltransfers an Beteiligungen das Mehrfache der Direktinvestitionen betragen. Fehlende Gesamtstrategien und Transparenzprobleme wurden kritisiert; zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung wurden gegeben.
einfache MehrheitXXVII20.09.2023
Bericht
Gliedstaat
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Seit 2020 verwenden Oberösterreich und Steiermark das neue Drei‑Komponenten‑Haushaltsrecht (VRV 2015).
Die Investitionsausgaben sind rückläufig; Wertverluste durch Abschreibungen übersteigen die Direktinvestitionen.
Kapitaltransfers an Beteiligungen sind in Oberösterreich das Sechsfache und in der Steiermark das Vierfache der Direktinvestitionen.
Beide Länder haben 2021 einen negativen Nettofinanzierungssaldo, was zu zusätzlicher Neuverschuldung führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.