Bildungskarenz & Bildungsteilzeit – Prüfung, Kosten und Reformvorschläge
abgestimmt am
16.05.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die Instrumente Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, stellte deren steigende Inanspruchnahme und hohe Kosten fest und kritisierte die sehr niedrigen Weiterbildungsanforderungen. Er empfiehlt strengere Qualifikationsnachweise, ein einheitliches Antragsverfahren und bessere Kontrollen.
einfache MehrheitXXVII16.05.2024
Bericht
Erwachsenenbildung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmer*innen, bis zu ein Jahr von der Arbeit freigestellt zu werden und dafür Weiterbildungsgeld (55 % des Nettoeinkommens) zu erhalten; Voraussetzung ist ein ununterbrochenes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten.
Bildungsteilzeit erlaubt eine Teilzeit‑Reduzierung von 25 % bis 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, wobei das Bildungsteilzeitgeld pro verminderter Stunde (2022: 0,86 € pro Tag) gezahlt wird; die Mindestdauer beträgt vier Monate, maximal zwei Jahre.
Die Anspruchsvoraussetzungen für beide Instrumente sind sehr niedrig: bei Kursen genügt eine wöchentliche Belastung von mindestens 20 Stunden (bzw. 10 Stunden bei Teilzeit) und es ist kein Nachweis über den Lernerfolg nötig, wodurch das System wenig arbeitsmarktrelevant wirkt.
Rückforderungen sind nur bei nachweislich falschen Angaben möglich; ein fehlender Erfolgsnachweis bei Studien führt nicht zu Rückzahlung, sodass Personen ein halbes Jahr lang Geld erhalten können, ohne das Studium ernsthaft zu betreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.