Zusammenfassung
Der Bericht fasst die COVID‑19‑Notfallhilfe für selbständige Künstler*innen zusammen: Budgetentwicklung, Anspruchsvoraussetzungen, ausgezahlte Beträge und Verwaltungskosten von Juli 2020 bis April 2022.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Fonds wurde durch das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler*innen am 07.07.2020 geschaffen und lief bis zum 30.04.2022.
- Anspruchsberechtigt waren Personen, die bis zum 13.03.2020 in der SVS pflichtversichert waren, ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten und durch COVID‑19 in eine wirtschaftliche Notlage geraten waren; Personen mit Arbeitslosengeld oder bereits erhaltenen Härtefallfonds-Leistungen waren ausgeschlossen.
- Die maximale Beihilfenhöhe betrug zunächst 6.000 €, wurde im Oktober 2020 auf 10.000 € erhöht; zusätzlich wurden Lockdown‑Kompensationen von 1.300 € (später 2.000 €) sowie weitere einmalige Zuschüsse für 2021 und 2022 gewährt.
- Insgesamt wurden 62.445 Anträge bewilligt, 2.214 abgelehnt; die Auszahlungen beliefen sich auf 157.130 Tsd. €, durchschnittlich 15.639,48 € pro Person, maximal 25.600 €.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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