Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt, wie der COVID‑19‑Krisenfonds von 2020 bis 2023 die Sonderbetreuungszeit (SBZ) für Eltern und pflegende Angehörige sowie die Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen finanzierte. Er gibt Aufschluss über die acht Phasen der SBZ, die jeweiligen Erstattungsquoten und die insgesamt bereitgestellten Mittel von rund 118 Mio. €.einfache Mehrheit XXVII 28.06.2023
Bericht
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Sonderbetreuungszeit (SBZ) ermöglicht Arbeitnehmer*innen, die Kinder bis 14 Jahre oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, bei geschlossenen Schulen oder Betreuungseinrichtungen bis zu drei Wochen frei zu nehmen, während das Gehalt weitergezahlt wird.
- Die SBZ wurde in acht Phasen von März 2020 bis Juli 2023 angeboten; die Erstattung an Arbeitgeber stieg von einem Drittel des Entgelts (Phase 1‑2) auf 100 % (Phase 4‑8).
- Für schwangere Arbeitnehmerinnen gab es von Januar 2020 bis Juni 2022 einen Anspruch auf Freistellung ab der 14. Schwangerschaftswoche, wenn sie Tätigkeiten mit Körperkontakt ausübten; seit Juli 2022 gilt die Regelung nur noch für bereits Schwangere zum Stichtag.
- Der Bund hat über den COVID‑19‑Krisenfonds insgesamt rund 117,8 Mio. € bereitgestellt: ca. 50 Mio. € für die SBZ und ca. 68 Mio. € für die Freistellung schwangerer Frauen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.