Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz zeigt, dass im April 2023 16.911,52 € aus dem COVID‑19‑Krisenfonds für Schutzausrüstung, Tests und Desinfektionsmittel ausgegeben wurden, um den Betrieb von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug aufrechtzuerhalten.einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Für das Haushaltsjahr 2023 wurden dem UG 13 insgesamt 4,5 Mio. € aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds zugewiesen.
- Davon flossen 2,699 Mio. € in den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € in Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Im April 2023 wurden 16.911,52 € ausgezahlt, hauptsächlich für Reinigung, Tests und Desinfektionsmittel, um den Justizbetrieb aufrechtzuerhalten.
- Im Berichtszeitraum 2023 wurden bislang keine zentralen Beschaffungen durchgeführt; die Maßnahmen konzentrieren sich auf den Einkauf von Schutzausrüstung und Testmaterialien.
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Relevante Medienberichte
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