Follow‑up‑Prüfung zur Löschung von Abgabenrückständen
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte, wie das Finanzministerium Empfehlungen zur Löschung von Steuerrückständen umgesetzt hat. Nur ein Teil der Maßnahmen wurde vollständig realisiert; zentrale Defizite bestehen bei Analyse‑Tools, Personal‑ und Wissensmanagement sowie beim Anfechtungsrisiko im Insolvenzverfahren.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Bericht
Steuerwesen
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014· Außer Kraft ab 31.12.2017
Die Umsatzsteuer bleibt das größte Risiko für Steuerausfälle; das Ministerium hat Registrierkassenpflicht und elektronische Sicherheitslösungen eingeführt, bewertet jedoch das verbleibende Ausfallsrisiko als hoch.
Im Insolvenzverfahren kann die bereits vereinnahmte Umsatzsteuer angefochten werden, sodass das Finanzamt Geld zurückzahlen muss; eine Gesetzesänderung zur Reduktion dieses Risikos wurde empfohlen, bleibt aber unbeantwortet.
Ein standardisiertes Analysetool für Löschungen fehlt bislang, obwohl das PACC eingerichtet wurde; ohne Datenbank mit allen Löschungen und risikorelevanten Merkmalen können keine fundierten Steuerungsmaßnahmen getroffen werden.
Die personelle Ausstattung der Teams Abgabensicherung ist unausgewogen: höherwertige A2‑Stellen wurden zulasten von A3/5‑Stellen ausgebaut, während die Altersstruktur (hoher Anteil über 50 Jahre) einen Wissensverlust drohen lässt. Eine umfassende Personalbedarfserhebung wird gefordert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.