COVID‑19‑Förderungen der Agrarmarkt Austria – Prüfung durch den Rechnungshof
abgestimmt am
31.01.2024
Zusammenfassung
Der Rechnungshof prüfte die COVID‑19‑Förderungen der Agrarmarkt Austria für Landwirtschaft und private Vermietungen und fand zahlreiche Unstimmigkeiten, insbesondere zu hohen Mindestbeträgen, fehlender Transparenz und überlappenden Förderprogrammen.
einfache MehrheitXXVII31.01.2024
Bericht
Tourismus
Gesundheit
Haushaltskontrolle
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die AMA zahlte zwischen 2020 und 2021 insgesamt 178,48 Mio. EUR an Fördermitteln für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Privatzimmervermietungen.
Durch hohe Mindestförderbeträge (z. B. 500 € bei Einkunftsverlusten) kam es zu Überförderungen von rund 5,2 Mio. EUR, weil viele Betriebe weit unter ihren tatsächlichen Verlusten lagen.
16,8 % der Fördermittel (4,5 Mio. EUR) wurden an Antragsteller ausgezahlt, die keinerlei Umsatzdaten angegeben hatten.
Die Förderkriterien variierten stark zwischen den einzelnen Instrumenten und zwischen den Versionen der Richtlinien, was zu inkonsistenten Entscheidungen führte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.