Zusammenfassung
Der Bericht des Bundesministeriums für Justiz für Mai 2023 beschreibt die Nutzung von 138.385,36 € aus dem COVID‑19‑Krisenfonds zur Aufrechterhaltung des Betriebs an Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Straf‑ und Maßnahmenvollzug, vor allem für Schutzausrüstung, Tests und Impfungen.einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Bericht
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Im Mai 2023 wurden aus dem COVID‑19‑Fonds 138.385,36 € an die Justiz ausgezahlt.
- Die Auszahlungen deckten Kosten für Reinigung, Labortests, Impfungen und Desinfektionsmittel im Straf‑ und Maßnahmenvollzug (132.603,75 €) sowie an Gerichten (5.781,61 €).
- Für das gesamte Finanzjahr 2023 wurden 4,5 Mio. € für UG 13 bereitgestellt – 2,699 Mio. € für den Straf‑ und Maßnahmenvollzug und 1,801 Mio. € für Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Bisher gab es im Jahr 2023 keine zentralen Beschaffungen von Schutzausrüstung; die Maßnahmen wurden dezentral umgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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